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03.05.2021

Mit Online-Besichtigungen schneller zum Verkaufsabschluss!

Mit Online-Besichtigungen schneller zum Verkaufsabschluss!
Eine Hausbesichtigung ist für den Immobilienverkauf unverzichtbar. Doch heutzutage muss nicht mehr jeder Interessent unbedingt bei einem Vor-Ort-Termin herumgeführt werden. Zunächst können potenzielle Käufer ihre Wunschimmobilie bequem vom Laptop oder Smartphone aus besichtigen. Ein 360°-Rundgang oder Videobegehung kann Eigentümern nachweislich dabei helfen, Ihre Immobilie schneller und zu einem besseren Preis zu verkaufen.

Wer seine Immobilie heute erfolgreich an den Käufer bringen möchte, muss mit der Zeit gehen. Mit dem virtuellen Rundgang durch die Räumlichkeiten Ihrer Immobilie sparen sowohl Kaufinteressenten als auch Verkäufer eine Menge Zeit, da die Besichtigung auch ohne Termin und Anfahrt zum Objekt erfolgen kann.

Vorteile für den Verkäufer

Kaufinteressenten können sich die Immobilie zu jeder Tageszeit immer wieder ansehen und erhalten einen realitätsgetreuen Einblick in die Räumlichkeiten. Somit bekommt der Verkäufer weniger Nachfragen, da sich die Käufer diese ganz leicht selbst beantworten können. Ein nervenaufreibender Besichtigungstourismus wird vermieden, denn nach einem Online-Rundgang treten in der Regel nur noch echte Kaufinteressenten an den Verkäufer heran. Andere hingegen merken bereits am Bildschirm, dass die Immobilie nicht für sie infrage kommt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass mit Hilfe der Software auch das Nutzerverhalten der Interessenten während eines 360°-Rundgangs registriert und ausgewertet werden kann (mehr dazu weiter unten).

Was muss beachtet werden?

Ein virtueller Rundgang weist viele Vorteile auf, allerdings ist die Erstellung für den Laien nicht gerade unkompliziert. Wer die bestmögliche und effizienteste Vermarktung seiner Immobilie zum Ziel hat, sollte auf professionelle Hilfe nicht verzichten. Nur eine gut gemachte und auf dieses Ziel angepasste 360°-Tour hinterlässt beim Käufer einen bleibenden Eindruck. Eine mit Google Street View erstellte Animation, die lediglich das Äußere der Immobilie erfasst, können Sie sich dagegen sparen – auf dieses Werkzeug können Interessenten im Zweifelsfall auch selbst zurückgreifen.

Warum sollte ein Immobilienprofi die 360°-Tour erstellen?

360°-Rundgänge gehören inzwischen bei vielen Maklerinnen und Maklern zu den angebotenen Serviceleistungen. Die Immobilienprofis wissen genau, wie ein optimaler Dreh mit der 360°-Kamera geplant und konzipiert werden muss, und bringen natürlich auch das nötige Equipment mit. Aber das Shooting allein reicht nicht aus. Die Bilder werden anschließend mit einer Postproduktions-Software nachbearbeitet. Makler bieten zum einen das technische Knowhow dafür, zum anderen verhelfen sie Ihrer Immobilie auch zu einer höheren Reichweite im Vermarktungsprozess. Vor allem aber nutzen sie 360°-Touren nicht nur, um Immobilien beeindruckend und zeitgemäß zu präsentieren, sondern sie registrieren auch, wie intensiv sich die einzelnen Interessenten mit der Immobilie beschäftigen und wie lange sie sich während ihres virtuellen Rundgangs in einzelnen Räumen aufhalten. Daraus lassen sich Rückschlüsse auf die Seriosität der Interessenten ziehen, aber auch auf Probleme am Objekt, die vielleicht einer Kaufentscheidung im Wege stehen. Somit stellt die 360°-Besichtigung ein wichtiges Werkzeug für die Vorauswahl von Interessenten und auch für die Vorbereitung von Verkaufsgesprächen dar. Nur durch das Hinzuziehen eines Immobilienprofis können Verkäufer das Potenzial dieses Werkzeugs für einen erfolgreichen Verkauf ihrer Immobilie wirklich sinnvoll nutzen.

 

Haben Sie Fragen zum Thema 360°-Besichtigung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen ihnen gerne.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/360-Grad-Video

https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wohnungsbesichtigungen-zu-corona-zeiten-was-ist-erlaubt,S1zfbhy

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © sorokopud/Depositphoto.com


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