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10.10.2020

Die Anschlussfinanzierung im Auge!

Die Anschlussfinanzierung im Auge!
Im Moment sind die Zinsen für eine Anschlussfinanzierung zwar günstig. Wie sich das in den kommenden Jahren auch durch die Corona-Krise entwickeln wird, ist schwer vorherzusagen. Im Falle eines Zinsanstieges kann sich eine Anschlussfinanzierung oft schwierig gestalten. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon frühzeitig über eine Anschlussfinanzierung zu informieren.

Für Ihre Anschlussfinanzierung haben Sie drei Möglichkeiten. Die erste ist die Prolongation. Damit verlängern Sie einfach Ihren bestehenden Vertrag mit der gegenwärtigen Bank. Die Zinsen werden dabei an die aktuelle Marktlage angepasst. Das bedeutet wenig Aufwand für Sie und normalerweise keine erneute Bonitätsprüfung. Zudem bleiben Ihnen die Kosten für eine Grundschuldübertragung beim Wechsel zu einer anderen Bank erspart. Allerdings könnten Angebote von anderen Banken dennoch günstiger sein. Es ist also empfehlenswert, die Konditionen verschiedener Banken zu vergleichen. Das erlangte Wissen kann Ihnen auch beim Verhandeln mit Ihrer Bank von Nutzen sein.

Eine andere Möglichkeit ist die Umschuldung. Hier schließen Sie die Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank ab. Das ist sinnvoll, wenn Sie günstigere Konditionen bei den Zinsen bekommen. Es müssen zwar Grundbuch- und Notarkosten gezahlt werden, da die Grundschuld von der einen Bank auf die andere übertragen werden muss. Das kann sich aber lohnen – und zwar dann, wenn Sie durch die niedrigeren Zinsen mehr einsparen als die Umschuldung Sie kostet.

Die dritte Möglichkeit ist das Forward-Darlehen. Damit können Sie schon einige Jahre vor Ende der Zinsbindung ein neues Darlehen abschließen, um sich die zu diesem Zeitpunkt günstigen Zinsen zu sichern. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass die Bauzinsen wieder steigen werden. So können Sie in Zeiten günstiger Zinsen sich diese für später sichern.

Verrentung

Sollte Ihnen die Bank keine Anschlussfinanzierung gewähren können, kann eine Immobilienverrentung für Sie eine mögliche Lösung sein. Dabei können Sie Ihre Immobilie verkaufen, sich aber ein Wohn- oder Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen lassen. So zahlt der Käufer den Kredit für die Immobilie ab, während Sie darin wohnen bleiben können. Ihr lokaler Profi-Makler informiert Sie gern über die Möglichkeiten der Immobilienverrentung.

Überlegen Sie, wie Sie Ihre Immobilie finanzieren oder möchten Sie wissen, wie sich die Lage am Immobilienmarkt entwickelt? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienfinanzierung

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/04/PD19_150_639.html

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Kauf-einer-bestehenden-Immobilie/

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © GinaSanders/Depositphotos


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